Wer hat Anspruch auf Essensgutscheine ?
Jede Person, in deren Arbeitsvertrag die Gewährung von Essensschecks erwähnt wird, kann Essensschecks erhalten. Dies gilt somit auch für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, wie z. B. :
Die Studentenjobs
Praktikanten, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags bezahlt werden.
Die Telearbeiter
Die Beschäftigten mit Sonderstatus
Freiwillige, die per Definition weder bezahlt werden noch einen Arbeitsvertrag haben, haben keinen Anspruch auf diesen außergesetzlichen Vorteil.